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RTB / WTB
21. Mai 2021

Befristete Regelungen zur Lizenzverlängerung bei reiner Online-Fortbildung (gültig bis 31.12.2021)

Grundsätzlich gilt für RTB- bzw. WTB-Lizenzen sowie Zertifikate, dass max. 50 % der erforderlichen Lerneinheiten online angerechnet werden können und 50 % der Fortbildungen in Präsenz nachgewiesen werden müssen.

Gemäß den, aufgrund der aktuellen Situation, befristet angepassten DOSB-Richtlinien räumen der Rheinische und Westfälische Turnerbund sowohl bei den DTB-Akademiezertifikaten wie auch bei den von ihnen ausgestellten Lizenzen (befristet bis zum 31.12.2021) die Möglichkeit ein, dass 100 % der erforderlichen Lerneinheiten online erworben und angerechnet werden können.

Voraussetzung dabei ist es, dass diese Maßnahmen explizit zur Lizenzverlängerung ausgewiesen bzw. ausgeschrieben sind.

DTB-Akademiezertifikate werden in diesem Fall um ein, statt um zwei Jahre verlängert. Lizenzen werden (wie bei reinen Präsenzveranstaltungen), innerhalb der Lizenzgültigkeit gerechnet ab dem Datum der letzten Fortbildung, um vier Jahre bis zum Ende des laufenden Quartals verlängert.

Weitere Informationen und Regelungen finden Sie im RTB-Lizenzwegweiser.

Anerkannte Onlinemaßnahmen (RTB/WTB Webinare) sind auf der RTB-Homepage unter www.rtb.de bzw. diesem Link chronologisch gelistet.

Die jeweiligen Ausschreibungen beinhalten u.a. auch die Information, für welchen Lizenztyp (ÜL-C Breitensport, Tr-C Breitensport bzw. Leistungssport bzw. ÜL-B Sport in der Prävention) sie anerkannt sind.

Die RTB/WTB -Webinare werden jeweils mit 4 LE zur Zertifikats- bzw. Lizenzverlängerung angerechnet. D.h. bei DTB-Akademiezertifikaten sind mindestens zwei, zur Lizenzverlängerung sind mindestens vier Webinare zu besuchen.