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LSB NRW / rd
23. Februar 2021

Versicherungsschutz beim Sport zu Hause

Organisatorische Zusammenkünfte über digitale Medien sind unverändert über den Sportversicherungsvertrag versichert. Hierzu zählen z. B. Videokonferenzen im Rahmen einer Vorstands-/Abteilungssitzung, auch wenn diese von außerhalb (z. B. vom eigenen Zuhause) durchgeführt werden.

Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videokonferenzen statt. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Vereinsmitglieder versichert.

 

Die Sport-Unfallversicherung wurde wegen der Corona-Krise dahingehend erweitert, dass für Vereinsmitglieder vorübergehend nicht nur während der Anleitung durch den eigenen Verein, sondern zusätzlich bei der individuellen sportlichen Aktivität (Einzeltraining) Versicherungsschutz besteht.

Dies gilt sowohl während der Ausübung der im Verein betriebenen Sportart, als auch zum Betreiben und Aufrechterhalten der dazu erforderlichen Fitness, z. B. auf dem Hometrainer bzw. bei einem allgemeinen Konditionstraining. Einer individuellen Anordnung dieser "Einzelunternehmungen" durch den Verein bedarf es nicht. Diese Erweiterung der Sport-Unfallversicherung gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb der Vereine wieder zulassen.

Hinweis zu weiteren Fragen

Unter https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/ hat der LSB NRW wir einen umfangreichen FAQ-Katalog hinterlegt. Darunter gibt es auch eine Rubrik „Versicherung“ mit diversen weiteren Einzelfragen.