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Richard Dohmen
24. November 2021

Neue Corona-Regeln im Sport noch mit Unklarheiten für die Jugend und Schüler

Die neue 2G-Regel gilt grundsätzlich für alle aktiven Sportbereiche. Noch ohne vorgeschriebenen zusätzlichen Bürgertest (2G Plau). Wie konkret mit Schülern & Jugendlichen umgegangen wird, wird derzeit noch vom LSB NRW mit der Staatskanzlei besprochen. Diese 2G-Regelung gilt für alle Sportanlagen drinnen und draußen. 

Die Übungsleitungen/Vereine müssen die entsprechenden Nachweise (Impfung & Ausweis) beim Zutritt zu den Sportanlagen kontrollieren. Sofern kein gültiger Nachweis vorgelegt werden kann, sind diejenigen Personen von der Nutzung der Sportanlage auszuschließen. Dabei schreibt die Coronaschutzverordnung außerdem vor, dass für die Kontrolle digitaler Nachweise die vom Robert-Koch-Institut herausgegebene „CovPassCheck-App“ verwendet werden soll, die sowohl im Apple-Store als auch bei Google kostenfrei verfügbar ist. 

Die Hallennutzer sind für die Überprüfung Ihrer Teilnehmer*innen verantwortlich.

Corona-Schutzverordnung  -  Bußgeldkatalog