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Richard Dohmen / DTB / DOSB / LSB NRW
22. Mai 2020

Hinweise und Checklisten für eine Wiederaufnahme des Sportbetriebes durch Vereine

Die Sporthallen sind nach wie vor noch nicht automatisch offen für den Vereinssport. Ob dies bis zu dem noch weiter gefassten "Lockerungstermin" am 30. Mai 2020 ermöglicht wird, bleibt abzuwarten. Die Öffnung der Hallen für den Sport wird offenbar regional vor Ort entschieden. Auch für die Kommunen sind noch zahlreiche rechtliche und organisatorische Fragen zu klären. Einige Kommunen haben deshalb eine Öffnung der Hallen vor den Sommerferien bereits ausgeschlossen.

Eine pauschale Kritik an etwaigen Nichtöffnungen durch Kommunen ist nicht angesagt, denn die Umsetzung einer verantwortlichen Öffnung von Sportstätten ist natürlich nicht trivial, ebenso wenig wie ein von den Vereinen zu organisierender verantwortlicher Sportbetrieb.

Es gilt auf jeden Fall die aktuelle, ab dem 21.05.2020 geltende Coronaschutzverordnung, die eine generelle Regelung zur Öffnung von Freiluftsportanlagen vorgibt. Lokale Entscheidungen sind jedoch weiter möglich, wenn die jeweilige Behörde die Umsetzung der in der Coronaschutzverordnung vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen nicht gewährleistet sieht und einzelne Sportanlagen nicht öffnet.

So ärgerlich dies für die Vereine ist, sind die Vereine gut beraten, sich auf mögliche Auflagen schon jetzt vorzubereiten oder eigene Konzepte zu entwickeln, um bei einer Öffnung vorbereitet zu sein.

Weiterhin gilt bundesweit, dass (Sport-) Großveranstaltungen bis 31. August 2020 verboten sind!

 

Der LSB NRW geht nach wie vor davon aus, dass für kommunale Sportstätten – solange es keine anderslautenden Vereinbarungen mit den nutzenden Vereinen gibt – die Kommunen für die Betriebssicherheit und damit auch für die Umsetzung entsprechender baulicher oder materieller Hygienevorkehrungen zuständig sind.
Einige Kommunen sehen hier aber auch die Vereine in der Pflicht. Auch dies muss noch vor Ort geklärt werden und die Kommunen werden die Vereine entsprechend kontaktieren.

Für vereinseigenen Anlagen sind natürlich die Vereine in der Verantwortung, Vorgaben der Coronaschutzverordnung umzusetzen.

Neben den wichtigen Fragen zu den Sportanlagen gibt es natürlich weitere wesentliche Aspekte, die Vereine sowie Übungsleiter*innen und Trainer*innen beim Wiederstart des Sports zu beachten haben. Es bleibt für den Verein die Aufgabe, aus der Vielzahl der Informationen die für ihn wichtigen Themen aufzugreifen und bei Planung und Durchführung seiner Sportangebote zu berücksichtigen.

Das müssen Vereine jetzt beachten

Die schrittweise Rückkehr zum Betrieb der Sportvereine wird ebenso viele oder noch mehr Fragen mit sich bringen, wie es bei der Einstellung des Betriebs vor einigen Wochen der Fall war. Bei der Beantwortung dieser Fragen hilft der Wegweiser für Vereine des LSB NRW.

Neben den wichtigen Fragen zu den Sportanlagen gibt es natürlich weitere wesentliche Aspekte, die Vereine sowie Übungsleiter*innen und Trainer*innen beim Wiederstart des Sports zu beachten haben. Auch wenn wir uns bemühen, möglichst viele Themen anzusprechen, so bleibt für den Verein die Aufgabe, aus der Vielzahl der Informationen die für ihn wichtigen Themen aufzugreifen und bei Planung und Durchführung seiner Sportangebote zu berücksichtigen.

Die wichtigsten Downloads und LINKs zum Turnen

Der DOSB hat mit den Fachverbänden und dem DTB entsprechende Regelungen erarbeitet. Entsprechende Leitlinien anderer Sportarten sind hier zu finden.

DTB-Handlungshinweise_Kinderturnen

DTB-Handlungshinweise_Fitness-und_Gesundheitssport_Stufe1

DTB-Handlungshinweise_Fitness-und_Gesundheitssport_Stufe2

DTB-Handlungshinweise_Sportarten_incl.Stufen

Ganz wichtig sind die allgemeinen DOSB-Leitplanken für den Sportbetrieb. Nützlich ist auch die Graphik zu den zehn Leitplanten, die in den Hallen aufgehängt werden kann.

Aktuell gilt folgende Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 07.05.2020.